Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gross- und Einzelhandel mit Elektrogeräten sowie - genehmigungs- und erlaubnispflichtige Geschäfte ausgenommen - Waren aller Art, Erstellung von Schaltanlagen, Durchführung von Elektro-Installationen und Reparaturen sowie Entwurf, Planung und Durchführung von Kommunikationsnetzen, insbesondere der Datenverarbeitung. Die Gesellschaft kann sich anstelle einer unmittelbaren direkten Geschäftstätigkeit auch an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche übernehmen. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.