Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb von Zeiterfassungssystemen und Postmöbelsystemen. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Sie kann an anderen Orten, im In- und Ausland, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben sowie sich an solchen unmittelbar oder mittelbar beteiligen und Vertretungen solcher Unternehmen übernehmen. Ferner darf sich die Gesellschaft mit anderen in- oder ausländischen Unternehmen ähnlicher Art zu Arbeits-Interessengemeinschaften zusammenschliessen.