Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung, Erwerb und Vertrieb von technischen Artikeln, insbesondere von Motorenteilen, Motoren, Maschinen und Ausrüstungen technischer Art, Ein- und Ausfuhr von Waren aller Art sowie nationale und internationale Spedition. Die Gesellschaft kann Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben und sich auch als Komplementärin, Kommanditistin oder in sonstiger Weise an solchen beteiligen sowie alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, das Unternehmen zu fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.