Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung, der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien sowie die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens für eigene und treuhänderisch für fremde Rechte - ausgenommen sind Geschäfte im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz und § 34 c Gewerbeordnung -, das Betreiben von Eisenbahninfrastrukturen sowie der Handel mit Gütern aller Art für Endverbraucher und Wiederverkäufer, die Stellung von Dienstleistungen und Vermittlung von Dienstleistungen, Maschinenarbeitsgeräten und Manpower sowie die Vermietung von Arbeitsgeräten jeglicher Art.