Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verarbeitung von Kunststoffen, Vertrieb von Kunststoffschläuchen sowie Formbau für Kunststoffverarbeitung.
Die Gesellschaft ist auch berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu eröffnen.