Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind die Konstruktion, Herstellung, Wartung und Reparatur, insbesondere wasser- und wärmetechnischer Anlagen jeder Art, einschließlich deren Regelorgane und der Handel mit diesen Artikeln. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige und andere Unternehmen neu zu errichten und bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, das Unternehmen der Gesellschaft zu fördern.