Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Vermittlung von Vermögensanlagen aller Art, insbesondere Immobilien, sowie Beratung in Finanzierungsfragen einschließlich Vermittlung von Krediten und Versicherungen unter Einschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen befugt, die unmittelbar oder mittelbar für die Erreichung bzw. Förderung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art zu gründen, zu erwerben, einzugliedern oder sich an solchen zu beteiligen, sie kann Zweigniederlassungen errichten.