Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Leitung und Verwaltung von Werkzeugbaufabriken und Beteiligung an solchen und ähnlichen Betrieben als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft ist zur Eingehung aller Geschäfte berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann ferner die Geschäftsführung und Vertretung anderer Unternehmen übernehmen, sich mittelbar oder unmittelbar an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen oder erwerben sowie Zweigniederlassungen errichten.