Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Garten- und Landschaftsbau bzw. Gestaltung sowie der Handel mit Gartenbedarf, Gartengeräten, Baumschulen und Baumpflege. Der Gegenstand umfaßt auch alle dem Berufsbild des Garten- und Landschaftsbauers entsprechenden Arbeiten und Handel, wie Bau von Einzäunungen, Plattenarbeiten, Teichanlagen etc. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen.