Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Zweck der Gesellschaft ist die Herstellung und der Vertrieb von Druckerzeugnissen aller Art sowie aller damit verbundenen Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen gleicher Art - einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorausgesetzt - beteiligen und auch solche erwerben. Die Gesellschaft kann unter derselben Voraussetzung Zweigniederlassungen errichten.