Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Computersystemen, Hard- und Software, Kassensystemen sowie die Programmierung der Systeme, ferner der An- und Verkauf und Handel von sämtlichen dazu gehörigen periphären Gütern und Zubehör, wie Dreher, Scanner, Spiele u.s.w. einschließlich Verbrauchsmaterialien, soweit die vorgenannten Tätigkeiten nicht erlaubnispflichtig sind.