Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verkauf, der Einbau und die Instandsetzung von Kfz.-Elektrik und -Elektronik, Yacht-Elektrik und -Elektronik, sowie von Funkanlagen, Autotelefonanlagen und Transportkühlanlagen und ferner alle in dieser Branche üblichen Arbeiten, Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte. Die Gesellschaft soll auch die Vertretung und Geschäftsführung für andere Firmen bzw. Gesellschaften übernehmen und Beteiligungsverhältnisse eingehen können.