Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme der Verwaltung anderer Betriebe, der Handel mit Produkten aller Art, der Betrieb eines technischen Dienstleistungsunternehmens für Landwirtschaft und Gewerbe, insbesondere im Bereich der Abfallbeseitigung und -sortierung mit Entsorung, Verarbeitung und Verwertung organischer Stoffe sowie der Landschaftspflege und des Biotopschutzes. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar zu dienen und zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen zu errichten.