Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Betrieb eines Tiefbau-Ingenieurbüros, insbesondere für den Eisenbahnbau, sowie der Handel mit Eisenbahnbedarf, die Fertigung von Eisenbahnbedarf und Werksvertetungen für Eisenbahnbedarf. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen und Rechtshandlungen durchführen, die der Erreichung des vorerwähnten Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienen.