Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Unterhaltung und Betreibung von FKK-Campingplätzen und -Freizeiteinrichtungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen und ähnlichen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.