Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Unternehmens zur Errichtung und für den Betrieb der Verwaltung und Vermietung bzw. Verpachtung einer Golfanlage sowie von anderen Sport- und Freizeitanlagen. Die Gesellschaft ist auch befugt, andere Freizeitanlagen zu betreiben und sich an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäfte jeglicher Art durchzuführen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern