Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Entwicklung und Herstellung von technischen Kunststoffartikeln, insbesondere für medizinische Geräte oder verwandter Art, der Handel mit diesen sowie die Übernahme diesbezüglicher Handelsvertretungen. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen in jeder Rechtsform und jedem Geschäftsgegenstand im In- und Ausland beteiligen und auch solche selbst errichten.