Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Geschäfte mit den Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand der Gesellschaft sind der Betrieb einer Bauschuttdeponie, Aufbereitung und Wiederverwertung von Abbruchmaterialien (Bauschutt) und organischen Stoffen, Verarbeitung von und Veräußerung aller gewonnenen Materialien, Durchführung von Baumaßnahmen und Erledigung von Lohnarbeiten sowie Errichtung und Betrieb eines Zwischenlagers für Schadstoffe und Problemabfälle. Ferner übernimmt die AVG die in diesem Geschäftsbereich entstehenden Beratungsaufgaben und führt die sich daraus ergebenden Dienstleistungen aller Art durch. Die AVG kann sich an Firmen ähnlicher Art beteiligen bzw. solche Firmen erwerben. Darüber hinaus befaßt sich die AVG mit Aufgaben des Umweltschutzes in den genannten Bereichen, wird hierzu beratend tätig und führt entsprechende Dienstleistungen gegen Entgelt aus. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und solche erwerben und auch persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Unternehmen mit vergleichbarem Zweck werden.