Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte einschließlich der Betreuung und Durchführung von Bauvorhaben für eigene und fremde Rechnung. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen erwerben oder sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.