Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft sind der Ankauf und der Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Errichtung, Betreuung und Verwaltung von Bauvorhaben und Wohnungseigentum sowie die Vermittlung von Immobilien. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die zur Erreichung oder Förderung des Geschäftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann andere Gesellschaften erwerben oder sich an diesen beteiligen.