Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mich sich selbst oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb von Bootswerften und Yachtservice-Stationen. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte, die dem vorstehenden Geschäftszweck zu dienen geeignet sind, betreiben.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie darf andere Unternehmen errichten, erwerben und sich an solchen beteiligen.