Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Materialien, die dem Bau und der Herstellung von Außenanlagen dienen und allem Zubehör, Durchführung von Rückbauarbeiten (Abbrucharbeiten), Arbeiten des Garten- und Landschaftsbaus einschließlich der Gestaltung von Außenanlagen, Vermietung von bedeckten und unbedeckten Lagerstellen sowie auch die Vermietung von Maschinen und ähnlichem.