Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Vornahme von Grundstücksgeschäften aller Art, insbesondere der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes sowie alle mit den vorstehend aufgeführten Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte. Rechtsgeschäfte im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.