Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Lagerung und Ausrüstung von Yachten und Booten, das Erbringen von Service-Leistungen im Zusammenhang mit der Bootslagerung, der Betrieb von Schiffskränen und Bunkerstationen für Wasserfahrzeuge sowie der Handel mit Bootsausrüstung, -zubehör, Bekleidung und sonstigen erlaubnisfreien Waren aller Art.