Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung und die Verwaltung von Immobilien aller Art, insbesondere von Wohnungseigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, Dienstleistungen und sonstigen Tätigkeiten. Ausgenommen sind handwerkliche Tätigkeiten und gemäß § 34 c Abs. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung erlaubnispflichtige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Immobilien.