Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Errichtung von Campingplatzanlagen sowie anderer Sport- und Freizeitanlangen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäfte jeglicher Art durchzuführen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, deren Vertretung und Geschäftsführung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.