Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen aller Art: Personaldienstleistungen, Stromversorgung, Immobilienverwaltung, Sonstiges.
Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Betätigung als Bauherr im eigenen Namen und für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorzubereiten und/oder durchzuführen und zu veräußern (Tätigkeit als Bauträger und/oder Baubetreuer im Sinne des § 34 c GewO).