Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Erstellung und Wartung von Betriebstechnik im weitesten Sinne. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, auch in entfernter Weise, den oben beschriebenen Geschäftsgegenstand zu fördern.