Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb einer Bau- und Möbeltischlerei, insbesondere die Durchführung von Innenausbauarbeiten, soweit es sich nicht um erlaubnispflichtige Dienstleistungen handelt. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere gleichartige Unternehmen zu übernehmen, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen zu errichten.