Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Den Geschäftsführern wird die Befugnis gegeben, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind Herstellung und Vertrieb von Filtern aller Art. Das Unternehmen kann darüber hinaus alle Tätigkeiten ausüben, die dem Zweck des Unternehmens förderlich sein können. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, diese verwalten und die Geschäftsführung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.