Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Betrieb von Großküchen, Wäschereien für eigene Zwecke der Pflegedienste sowie der Betrieb des Hotel- und Gaststättengewerbes und die Erbringung von Beratungs-, Dienst- und Serviceleistungen von Unternehmen, die auf dem Gebiet der Pflege und Betreuung von Senioren, psychisch Kranken und Behinderten tätig sind, soweit diese Leistungen nicht erlaubnispflichtig sind. Gegenstand ist ferner der Handel mit Waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtiger Güter.