Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb -nicht die Vermittlung- von Gebäuden und Grundstücken, insbesondere von Wohnhäusern sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar dienlichen Geschäfte zu betreiben. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, andere Unternehmen zu erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.