Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, solange er allein Geschäftsführer ist
Gegenstand
Planung, Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von elektronischen Steuerungen und Datenverarbeitungssystemen, sowie die Erstellung von Software-Programmen und die Vertretung und der Vertrieb von Industrieprodukten.