Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Durchführung von Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten sowie sonstige Bauausführungen im Auftrage von Dritten sowie die Vornahme aller damit in unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, sich an Gesellschaften zu beteiligen, die den gleichen oder einen ähnlichen Gegenstand verfolgen einschließlich der Übernahme von deren Geschäftsführung und Vertretung. Die Gesellschaft hat das Recht zur Errichtung von Zweigstellen.