Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Geräten und Verfahren der medizinischen und industriellen Meß- und Automatisierungstechnik, die Erbringung von Dienstleistungen auf diesen Gebieten sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sie kann sich an ähnlichen Unternehmungen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen.