Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere in Form von Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
Die Gesellschaf ist befugt, gleiche oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen und deren Vertretung zu übernehmen.