Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und Lieferung von Fleisch- u. Wurstwaren, Speisen und Getränken sowie die Erbringung von Dienstleistungen jeder Art, die zur Bewirtung von Veranstaltungen und Festlichkeiten erforderlich sind sowie der Betrieb eines Lebensmittel-Einzelhandels. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Geschäfte aller Art tätigen, die geeignet sind, den vorstehenden Geschäftsgegenstand zu fördern. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, solche errichten oder erwerben; sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.