Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an Betrieben des Hafengewerbes sowie die Verwaltung derartiger Unternehmen. Die Gesellschaft kann Unternehmen des Hafengewerbes erwerben, sich an ihnen als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligen. Sie kann Grundstücke erwerben und veräußern und alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen.