Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Architekten-, Ingenieur-, Vermessungs-, Landschaftsplanungs- und Stadtplanungsleistungen im Rahmen der berufsrechtlichen Möglichkeiten, weiterhin alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten und alle Handlungen vornehmen, die mittelbar oder unmittelbar dem Gesellschaftszweck dienen.