Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Elektrogeräten aller Art, insbesondere Artikeln der Unterhaltungselektronik, Telekommunikation und elektronischen Datenverarbeitung einschließlich der Lieferung dazugehöriger Programme bzw. die Vermittlung von Verträgen hinsichtlich der notwendigen Software und deren Pflege, von Mobilfunk-Verträgen und von Internetzugängen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Für diese Fälle gilt kein Wettbewerbsverbot.