Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung von Verfahren, Entwurf, Planung, Errichtung, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Anlagen oder wesentlichen Anlageteilen zur Behandlung flüssiger und fester Abfallstoffe, ferner zur Elemination von Schadstoffen und bzw. oder zur Rückgewinnung von Wertstoffen (Recycling) aus solchen Abfallstoffen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und alle Maßnahmen treffen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes geeignet erscheinen.