Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handwerksmäßiger Betrieb einer Kfz.-Reparatur- und -Wartungs-Werkstatt, der An- und Verkauf gebrauchter und neuer Kraftfahrzeuge, der Handel mit Kfz.-Zubehör sowie artverwandte Tätigkeiten im Bereich des Kfz.-Sektors, weiterhin die Übernahme einer Komplementärtätigkeit in einer Kommanditgesellschaft.