Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Anlageberatung und die Anlage- und Abschlussvermittlung von Finanzinstrumenten gem. §§ 1 Abs. 1 a, S. 2 Nr. 1, 1 a und Nr. 2 KWG, die die Gesellschaft gem. § 2 Abs. 10 KWG ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines Einlagenkreditinstituts oder Wertpapierhandelsunternehmens mit dem Sitz im Inland oder eines nach § 53 b Abs. 1, S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigenden Unternehmens ausübt. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Vermittlung von gewerblichen und privaten Krediten, die Unternehmensberatung, Beratung in allen erlaubnisfreien Vermögens- und Finanzangelegenheiten sowie der Handel mit Edelmetallen und sonstigen Wert- bzw. Rohstoffen.