Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung, der öffentlichen Gesundheitspflege und die Förderung des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft ist darüber hinaus mildtätig tätig. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist es, Mittel für die Verwirklichung der vorgenannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecks durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beschaffen.
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht a) durch die Trägerschaft der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung im Sinne von § 37 b und § 132 d SGB V. Hierzu ist die Gesellschaft Trägerin einzelner verschiedener Palliative-Care-Teams, insbesondere in der Region Lübeck und Segeberg-Stormarn, b) durch die Aufklärung über die Vermeidung/Linderung von Volkskrankheiten, wie Krebs und Stoffwechselkrankheiten, auf der Grundlage gesunder Ernährung und sonstige (Vorsorge)Maßnahmen, c) durch die Errichtung und den Betrieb einer Palliativ-Akademie, die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Berufsausbildung oder Fortbildung (berufliche Weiterbildung) durch Lehrgänge/Schulungen und Seminare vermittelt; des Weiteren werden Informationsveranstaltungen an Schulen usw. durchgeführt, d) durch planmäßige gesundheitliche und finanzielle Sorge für notleidende oder sterbende Menschen im Rahmen von Vorbeugemaßnahmen/- schulungen. Zur Förderung des Unternehmens darf die Gesellschaft Mittel anderer gemeinnütziger Träger annehmen und verwenden.
Zur Förderung des Unternehmens darf die Gesellschaft Mittel anderer gemeinnütziger Träger annehmen und verwenden. Der Satzungszweck wird auch dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft - soweit sie die Zwecke nicht selbst verwirklicht - Mittel anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit der Auflage zuwendet, dass diese Mittel ausschließlich unmittelbar für einen Zweck einzusetzen, der dem vorgenannten Satzungszweck der Gesellschaft entspricht.