Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Beratung und Consulting von Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung von Arbeitsabläufen zum Projekt-, Claims- und Vertrags-Management - Schulungen, Workshops und Seminare mit dem Thema Projekt-, Vertrags- und Claims-Management
- Standardisierung von Prozessen und Entwicklung von Arbeitsablauf-Modulen,
- Entwicklung von Vertrieb und Softwarelösungen,
- Beratung und Bearbeitung von fremden und/oder eigenen Forderungen zur Unterstützung in weiteren Unternehmen, mit Ausnahme solcher, die einer besonderen Genehmigung bedürfen.