Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Handel mit Waren aller Art, ausgenommen mit erlaubnispflichtigen Waren. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland unter der gleichen Firma Zweigniederlassungen errichten sowie sich auch an anderen Firmen in jeder zulässigen Form beteiligen; sie kann insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin in eine Kommanditgesellschaft eintreten. Sie kann ferner branchenähnliche Unternehmen, Urheberrechte, Patente und Lizenzen erwerben und veräußern sowie diese auch vergeben.