Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternhemens sind a) Betrieb und Führung von Parkgaragen aller Kategorien sowie der Erwerb und die Anpachtung solcher Betriebe, b) Beratung bei der Errichtung und Ausstattung von Parkgaragen aller Kategorien, c) Beratung hinsichtlich der Führung und des Betriebs von Parkgaragen aller Kategorien, d) die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen aller Art, die mit den vorstehenden Gegenständen zusammenhängen, e) die Durchführung von Handelsgeschäften, die mit den vorstehenden Gegenstängen zusammenhängen, sowie Vornahme aller Hilfs- und Nebengeschäfte.