Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Er vertritt die Gesellschaft stets einzeln
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen im In- und Ausland und die Übernahme von deren Geschäftsführung, die Erbringung von Dienstleistungen für die Beteiligungsunternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Hierbei soll insbesondere eine Holdingfunktion bezüglich solcher Unternehmen übernommen werden, an denen die Eheleute Annegret und Thomas Mahn als Gesellschafter beteiligt sind.