Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die Veräußerung, die Bewertung, die Vermietung, die Verpachtung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im In- und Ausland für eigene und fremde Rechnung. Aufbau, Strukturierung und Verwaltung von Portfolios mit Grundstücken und/oder grundstücksgleichen Rechten aus dem In- und Ausland auf eigene und fremde Rechnung, Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Grundstücksportfolios.