Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringen von IT-Diestleistungen aller Art.
Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und die Vertretung anderer Gesellschaften und Firmen übernehmen und zwar auch, soweit der Gegenstand der anderen Gesellschaften der Vertrieb von Segel- und Motoryachten, Eventgestaltung im Yachtsport und Handel mit damit im Zusammenhang stehenden Ersatzteilen und Zubehör ist.